Kontakt
Kieferorthopädie Bremen-Nord, Dr. Delphine Büttner

Non-Compliance-Geräte

Vor allem bei einigen Fehlstellungen kann es notwendig sein, zusätzlich zur festen Zahnspange weitere Apparaturen zu verwenden. Diese Hilfselemente werden unter dem Begriff Non-Compliance-Geräte zusammengefasst. Sie werden für die gesamte Behandlungsdauer fest im Mund eingesetzt und erfordern daher keine Mitarbeit (das eigenverantwortliche Tragen und Nachstellen entfällt). Ebenfalls von Vorteil: Durch Non-Compliance-Geräte können wir zum Beispiel auf die unbeliebte Außenzahnspange (Headgear) verzichten.

In unserer Praxis kommen vorwiegend Mini-Implantate („Minipins“) zum Einsatz, um eine feste Zahnspange zu verankern. Durch die Mini-Implantate ist es möglich, einzelne Zähne unabhängig vom restlichen Gebiss zu bewegen. Auf diese Weise werden Nebenwirkungen (unerwünschte Bewegung der Nachbarzähne etc.) auf ein Minimum reduziert. Nach der Behandlung können die kleinen Metallelemente einfach wieder entfernt werden.

Non-Compliance-Geräte im Überblick:

  • Mini-Implantate zur Verankerung der Zahnspange
  • Pendulum zum Ausgleich eines Platzmangels im seitlichen Oberkiefer / zur Verschiebung der oberen großen Backenzähne
  • Lingualbogen, Palatinalbogen und Nance-Apparatur zur Fixierung oder Bewegung der Backenzähne
  • Quadhelix bzw. Gaumennahterweiterungsapparatur zur Verbreiterung eines zu schmalen Oberkiefers
  • Herbstscharnier oder BioBiteCorrector® zur Vorverlagerung des Unterkiefers

Die verschiedenen Non-Compliance-Geräte stellen wir Ihnen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch vor

Weiterlesen