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Kieferorthopädie Bremen-Nord, Dr. Delphine Büttner

Häufige Fragen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen unserer Patienten und unsere Antworten. Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns einfach persönlich an!

Zahn- und Kieferfehlstellungen

Grundsätzlich gilt, dass die Therapie bei Kindern und Jugendlichen in der Regel etwas schneller als bei Erwachsenen verläuft. Eine Einschätzung über die Behandlungsdauer können wir aber immer nur individuell treffen, da sie von der vorliegenden Fehlstellung abhängig ist.

Wie schnell die Fehlstellung korrigiert werden kann, hängt darüber hinaus von der Mitarbeit des Patienten ab. Beispielsweise ist es bei Kindern unbedingt notwendig, dass sie die herausnehmbare Zahnspange ausreichend lange tragen. Darüber hinaus spielt die Mundhygiene eine große Rolle für das spätere Behandlungsergebnis.

Wann immer es geht, versuchen wir es zu vermeiden, bleibende Zähne zu entfernen. Bei gravierendem Platzmangel ist es in Ausnahmefällen jedoch notwendig, um die Zähne in den Zahnbogen einordnen zu können. Dank moderner Behandlungsmethoden lässt sich jedoch meist der vorhandenen Platz optimal ausnutzen oder zusätzlicher Platz schaffen.

Der günstigste Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Therapie ist das Kindes- und Jugendalter ab der zweiten Wechselgebissphase. Zahnfehlstellungen können meist noch problemlos im Erwachsenenalter korrigiert werden. Dazu werden ähnliche Zahnspangen wie im Kindesalter verwendet, wobei allerdings in erster Linie unauffällige Therapiegeräte (zum Beispiel Aligner) zum Einsatz kommen.

Kieferfehlstellungen können bei Erwachsenen nicht mehr alleine kieferorthopädisch korrigiert werden, da der Kieferknochen bereits ausgewachsen ist. Für diese Art der Korrektur ist ein zusätzlicher kieferchirurgischer Eingriff notwendig.

Eine kieferorthopädische Therapie ist empfehlenswert, wenn Zahn- oder Kieferfehlstellungen zu Beeinträchtigungen der Kau- bzw. Schluckfunktion führen oder die Gesundheit von Zähnen, Kiefergelenken oder des Zahnhalteapparates gefährdet ist. Auch ästhetische Einschränkungen können der Grund für eine kieferorthopädische Behandlung sein.

Ästhetik
Gerade und schöne Zähne bilden die Basis für ein sympathisches Lächeln. Eine kieferorthopädische Behandlung kann vorhandene Fehlstellungen beheben und neues Selbstbewusstsein verleihen.

Funktion
Vor allem bei funktionalen Beeinträchtigungen ist eine kieferorthopädische Behandlung oftmals notwendig und empfehlenswert. So kann eine Zahnfehlstellung speziell bei Kindern Sprachentwicklungsstörungen wie z.B. Lispeln hervorrufen, die in vielen Fällen durch die Kieferorthopädie in Zusammenarbeit mit der Logopädie behoben werden können.

Zahngesundheit
Zahnfehlstellungen können die Reinigung der Zähne und Zahnzwischenräume deutlich erschweren. Durch vermehrte Ablagerungen können die Entstehung von Karies und Entzündungen von Zahnfleisch und Zahnhalteapparat begünstigt werden. Daher kann eine Korrektur der Fehlstellung auch die allgemeine Zahngesundheit positiv beeinflussen.

Vorbereitung zur weiterführenden Behandlung
Unter Umständen ist eine kieferorthopädische Behandlung im Vorfeld einer Versorgung mit Implantaten oder Zahnersatz notwendig. Das gilt, wenn für den zukünftigen Zahnersatz nicht ausreichend Platz vorhanden ist oder die Nachbarzähne begradigt werden müssen, um später als Pfeilerzähne zu dienen.

Etwa die Hälfte aller Zahn- oder Kieferfehlstellungen sind in der Tat auf die Vererbung zurückzuführen. Besonders die Form und Größe des Unterkiefers wird durch Veranlagung festgelegt und kann Fehlstellungen wie Überbiss, Zahnlücken oder einen Engstand der Zähne begünstigen.

Vererbbare Fehlstellungen, wie etwa ein starker Überbiss, können leider nicht verhindert werden. Sie können lediglich behandelt werden, sobald sie in Erscheinung treten. Auch ein früher Verlust der Milchzähne kann Fehlstellungen zur Folge haben. Ein Großteil der Fehlstellungen basiert jedoch auf sogenannten Habits, also Angewohnheiten wie beispielsweise intensivem Daumenlutschen oder Schnullern nach dem 3. Lebensjahr. Die Angewohnheiten sollten frühzeitig abgelegt werden, um einer Fehlstellung vorbeugen zu können.

Für eine erste unverbindliche Einschätzung kann es sinnvoll sein, Ihr Kind bereits im Alter von vier bis sechs Jahren einem Kieferorthopäden vorzustellen. Auch wenn eine Behandlung in diesem Alter eher selten ist, können Fehlstellungen so oftmals frühzeitig erkannt und behoben werden. In den meisten Fällen beginnt eine kieferorthopädische Behandlung in der zweiten Wechselgebissphase, die etwa zeitgleich mit der Vorpubertät einsetzt. Dabei wird das noch natürlich vorhandene Wachstum des Patienten ausgenutzt.

Intensives Daumenlutschen oder Schnullern kann erhebliche Beeinträchtigungen der späteren Zahnstellung und Kieferfunktion mit sich bringen. Spätestens nach dem dritten Lebensjahr sollten diese Angewohnheiten abgelegt werden, um einen „offenen Biss“ und damit verbundene Sprachstörungen zu vermeiden.

Zahnspangen

Während einer kieferorthopädischen Behandlung sollte auf eine sehr sorgfältige Mundhygiene geachtet werden. Bei festsitzenden Apparaturen beispielsweise sind die Außenflächen der Zähne durch die aufgeklebten Brackets nur schwer zu erreichen und müssen besonders gründlich gereinigt werden. Es ist empfehlenswert, Zahnseide oder Interdentalbürsten zur gezielteren Reinigung zu benutzen. Führen Sie außerdem den Zähnen mehr Fluorid zu, zum Beispiel durch zusätzliche Fluoridgels.

Wir erklären Ihnen, worauf Sie genau achten müssen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns natürlich jederzeit darauf ansprechen. In unserer Praxis bieten wir darüber hinaus ergänzende Prophylaxemaßnahmen an, um die Zähne bestmöglich zu schützen.

Normalerweise führt das Tragen einer festsitzenden Zahnspange nicht zu Schmerzen. Lediglich in den Tagen direkt nach der Anpassung kann es zu geringen Beschwerden kommen, da die Zähne anfangen, sich zu „bewegen“.

Im weiteren Verlauf der Behandlung wird die Apparatur häufig nachgestellt, was kurzzeitig einen Druck auf die Zähne ausübt und zu einem unangenehmen Gefühl führen kann. Dieses verschwindet in der Regel nach wenigen Tagen wieder und sollte Sie nicht beunruhigen.

Bitte kommen Sie zu uns, wenn die Beschwerden wider Erwarten anhalten sollten oder stärker werden.

Grundsätzlich muss die Ernährung nicht umgestellt werden. Allerdings sollten harte Speisen wie Nüsse, Äpfel, Karotten oder Brote mit sehr harter Rinde vorsichtig verzehrt werden, damit sich keine Brackets ablösen oder der Behandlungsdraht der Apparatur nicht verbogen wird. Auf Karamellbonbons und anderen klebrige Lebensmittel sollten Sie besser verzichten. Sie können sich an der Zahnspange festsetzen und sind schwer wieder zu entfernen.

Während der kieferorthopädischen Behandlung ist es sehr wichtig, dass die Zähne und die Bereiche rund um die Zahnspange sehr gründlich geputzt werden. Nur bei unzureichender Mundhygiene kann es im Umfeld der Brackets zu Entkalkungen und Karies kommen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Zähneputzen achten sollten und bieten Ihnen ergänzende Prophylaxe Maßnahmen in unserer Praxis an.

Ist zum Beispiel nicht ausreichend Platz für die bleibenden Zähne vorhanden, ist dies einer von vielen Gründen weshalb eine kieferorthopädische Frühbehandlung sinnvoll sein kann. Im Milchzahngebiss kommen auch Prophylaxegeräte wie Lückenhalter oder Mundvorhofplatte zum Einsatz.

Mit den sogenannten Aligner gibt es heute eine fast unsichtbare Alternative zur klassischen Zahnspange. In vielen Fällen lässt sich die Korrektur somit optimal in den Alltag integrieren und bleibt z.B. in der Schule oder im Berufsleben nahezu unbemerkt.

Im Normalfall können Blasinstrumente auch mit einer Zahnspange gespielt werden. Vor allem bei einer Behandlung mit Alignern oder einer herausnehmbaren Zahnspange steht dem Spielen nichts im Wege: die herausnehmbaren Geräte können während des Übens oder bei einem Konzert einfach in die Aufbewahrungsdose gelegt werden.

Bei festen Zahnspangen ist manchmal eine kurze Eingewöhnungsphase nötig, in der sich die Mundmuskulatur den neuen Gegebenheiten anpasst. Wird in dieser Phase ausreichend geübt, können die Schwierigkeiten jedoch schnell überwunden werden.

Da die Brackets und Drähte einen größeren Abschnitt der Zahnoberfläche bedecken, kann die Zahnpflege unter Umständen erschwert werden und somit mehr Zeit in Anspruch nehmen. Zu den wichtigsten Schritten bei der täglichen Pflege der Zähne und Zahnspange zählen:

  • gründliches Ausspülen, um grobe Speisereste zu entfernen
  • intensives Zähneputzen für mindestens zweimal fünf Minuten täglich, jedoch idealerweise nach jeder Mahlzeit. Hierbei muss vor allem auch der Bereich unterhalb der Metallbögen sowie rund um die Brackets gereinigt werden. Kauflächen und Zahnrückseiten können im Normalfall wie üblich geputzt werden. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Zähneputzen achten sollten und bieten Ihnen ergänzende Prophylaxe Maßnahmen in unserer Praxis an.
  • die Reinigung der Zahnzwischenräume mit Interdentalbürstchen oder spezieller Zahnseide

Erhaltung (Retention)

Grundsätzlich ist es möglich, dass die Zähne sich wieder in Richtung der Ausgangssituation begeben oder dass sich auch neue Fehlstellungen ergeben. Daher kommen in der Regel sogenannte Retentionsgeräte zum Einsatz, die die Zähne in ihrer neuen Position stabilisieren.

Es gibt unterschiedliche Arten von Retentionsgeräten: Herausnehmbare Haltezahnspangen oder Lingualretainer (dünne zahnmedizinische Drähte, die auf der Rückseite der Frontzähne befestigt werden). Beide erhalten die korrigierte Zahnstellung nach der kieferorthopädischen Behandlung.

Die Dauer einer Behandlung mit Retentionsgeräten hängt von dem Alter des Patienten sowie der korrigierten Zahnfehlstellung ab. Sie kann daher von einigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren reichen. In einigen Fällen sollte das Retentionsgerät sogar ein Leben lang getragen werden.

Um den langfristigen Behandlungserfolg zu stabilisieren, sollten Retentionsgeräte auch von Erwachsenen getragen werden. Auch hier gibt es jedoch unauffällige Möglichkeiten wie beispielsweise einen Lingualretainer, also einen dünnen Draht für die Innenseite der Frontzähne.

Selbstligierende Brackets

Selbstligierende Brackets bestehen aus Keramik oder Metall und enthalten, im Gegensatz zu herkömmlichen Brackets, einen integrierten Verschluss, der den kieferorthopädische Bogen einfach im Bracket hält. So kommen Sie ohne zusätzliche Verbindungselemente (Ligaturen) wie Gummis oder Drähte aus. Dadurch sind die aufgewendeten Kräfte oftmals geringer als bei herkömmlichen Brackets.
Vor allem in puncto Größe bringen selbstligierende Brackets erhebliche Vorteile mit sich: Sie sind etwas kleiner als herkömmliche Brackets und bedecken daher einen geringeren Bereich der Zahnoberfläche. So wird die Zahnpflege erheblich erleichtert.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behandlung durch selbstligierende Brackets beschleunigt werden, da sie mit geringeren Reibungsverlusten einhergehen. Die jeweilige Behandlungszeit ist jedoch immer von den individuellen Voraussetzungen und der Mitarbeit des Patienten abhängig.

Nahezu unsichtbare Zahnschienen (Aligner)

Aligner, durchsichtige Zahnschienen aus einem robusten Kunststoff, sind nicht für jeden Patienten und jede Zahnfehlstellung geeignet.

Ob Aligner für Sie eine mögliche Methode darstellen, klären wir im Vorfeld einer kieferorthopädischen Therapie. In manchen Fällen ist es sinnvoll oder sogar notwendig, Aligner in Kombination mit herkömmlichen kieferorthopädischen Apparaturen zu verwenden. Dies entscheiden wir grundsätzlich anhand Ihrer individuellen Voraussetzungen.

Wie lange Sie eine einzelne Behandlungsschiene tragen bzw. wann sie zum nächsten Aligner übergehen sollten, hängt von der zu korrigierenden Zahnfehlstellung sowie dem verwendeten Aligner-System ab. Bei den meisten Systemen wird der Aligner etwa nach zwei bis drei Wochen durch die Folgeschiene ausgetauscht.

Wir empfehlen regelmäßige Kontrolltermine in unserer Praxis, damit wir uns von dem Behandlungsfortschritt überzeugen und Ihnen direkt mitteilen können, wenn Sie die Schiene wechseln sollten.

Damit Aligner die Zähne effektiv bewegen können, ist eine ausreichende Tragedauer unerlässlich. Die Aligner sollten mindestens 18, im Idealfall jedoch etwa 22 Stunden täglich getragen werden. Generell lässt sich sagen: Je länger die Tragedauer, desto kürzer die gesamte Behandlung!

Wenn Sie die durchsichtigen Zahnschienen tragen, können Sie problemlos Mineralwasser trinken. Auf Getränke, die Zucker oder Säuren enthalten, sollten Sie jedoch verzichten. Falls Sie also z. B. Milch, Fruchtsäfte oder ein Glas Rotwein trinken möchten, sollten Sie die Zahnschienen herausnehmen und erst nach dem Zähneputzen wiedereinsetzen.

Bitte nehmen Sie die Zahnschienen zum Essen immer heraus. Bevor Sie sie wiedereinsetzen, müssen Sie die Zähne reinigen, damit keine Speisereste an den Alignern haften.

Bei guter und gründlicher Pflege können Verfärbungen der Zahnschienen in den meisten Fällen verhindert werden. Während Sie den Aligner tragen, sollten Sie jedoch auf bestimmte stark färbende Lebensmittel (z.B. Kaffee oder Rotwein) sowie auf Nikotin verzichten.

Die Behandlungsdauer ist abhängig von der Ausprägung der Fehlstellung. Dazu beraten wir Sie individuell.

Im Normalfall führt das Tragen von Alignern nicht zu Schmerzen. In den ersten Tagen der Behandlung sowie nach dem Einsetzen der Folgeschiene kann es einem leichten Druckgefühl kommen. Dies bedeutet, dass ausreichend Druck auf die Zähne ausgeübt wird und sich diese „bewegen“ können. Das Druckgefühl verschwindet in der Regel nach wenigen Tagen wieder.

Die Kosten einer Alignerbehandlung lassen sich nicht pauschal benennen. Sie können von Patient zu Patient variieren, da sie von dem verwendeten Aligner-System, der zu korrigierenden Fehlstellung, der Dauer und dem Aufwand der Behandlung abhängig sind.

Gerne erstellen wir Ihnen im Vorfeld der Behandlung einen individuellen Kostenvoranschlag.

Auch wenn die Behandlung mit Alignern eine moderne und effektive Form der Zahnfehlstellungskorrektur darstellt, müssen die Kosten leider fast immer vom Patienten selbst getragen werden.

Bitte erfragen Sie Details zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer privaten Krankenversicherung.

Kosten

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die Kosten einer „ausreichenden, wirtschaftlichen und zweckmäßigen“ kieferorthopädischen Behandlung. Dafür muss die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr beginnen und eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung des Schweregrads KIG 3, 4 und 5 (kieferorthopädisches Indikationssystem − KIG) vorliegen.

Zunächst müssen 20 Prozent (ab dem zweiten Kind zehn Prozent) der Kosten selbst getragen werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Therapie wird dieser Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet.

Erwachsene müssen ihre Kosten generell selbst tragen – einzige Ausnahme ist die medizinische Notwendigkeit einer Umstellungsosteotomie (chirurgische Korrektur der Kieferstellung).

Die Erstattung der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte richtet sich nach dem individuell abgeschlossenen Tarif bzw. den geltenden Beihilfebestimmungen. Bitte lassen Sie sich beraten, welche Leistungen Ihr Vertrag abdeckt.